Antrag auf Fördermittel
Möglichkeiten der Förderung
Der Förderverein fördert vorrangig Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen, die der Schule und den Schülerinnen und Schülern allgemein zu Gute kommen. Darüber hinaus können einzelne Schüler, nach Prüfung der Bedürftigkeit gefördert werden.
Fördervoraussetzungen
Jegliche Förderung durch den Verein unterliegt dem Grundsatz der Subsidiarität. Erst wenn der Antragsteller alle anderen möglichen Finanzquellen ausgeschöpft hat bzw. von dort mit seinem Antrag abgewiesen wurde, stellt der Verein Fördermittel zur Verfügung.
Art und Höhe der Förderung
Förderung kann durch Geld- und/oder Sachmittel erfolgen. Die Gesamthöhe der Förderung durch den Verein ist abhängig von dessen finanziellen Mitteln. In Fällen der Einzelförderung bedürftiger Schülerinnen und Schüler wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt.
Antrags- und Genehmigungsverfahren
- Anträge müssen grundsätzlich im Voraus auf dem dafür vorgesehenen Formular an den Vorstand des Fördervereins gestellt werden.
- Anträge sind mindestens vier Wochen vor dem Entstehen des Mittelbedarfs zu stellen. Eine Ausnahme hiervon bedarf der besonderen Begründung.
- Anträge auf Ausgleich bereits bestehender Forderungen werden zurückgewiesen.
- Antragsteller können Schulleitung, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte sein.
- Der Vorstand des Fördervereins wird über rechtzeitig vorliegende Anträge in seiner nächsten Sitzung beraten, welche in der Regel monatlich stattfinden. Die Entscheidung wird dem Antragsteller umgehend schriftlich mitgeteilt.
- In dringenden Fällen kann eine Sitzung einberufen oder im mündlichen/schriftlichen Verfahren abgestimmt werden.
- Der Verein vergibt Fördermittel ausschließlich unter der Maßgabe, dass über die gewährten Mittel ein Verwendungsnachweis in Schriftform vorgelegt wird.
- Der Vorstand prüft den Verwendungsnachweis und hat das Recht, von Fördermittelnehmern diejenigen Mittel zurückzufordern, die zur Erreichung des im Antrag ausgewiesenen Förderzwecks nicht benötigt wurden.
- Über Förderanträge bis 2.500,- € entscheidet der Vorstand des Vereins, über höhere Beträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
Förderantrag
Quicklinks
Kontakt
Vor den Höfen 9
30916 Isernhagen H.B.
Impressum
Verantwortlich für den Inhalt dieser Website im Sinne des § 55 Abs. 2 RStV ist der Vorstand des Fördervereins Friedrich-Dierks-Schule e.V.