Möglichkeiten der Förderung
Der Förderverein fördert vorrangig Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen, die der Schule und den Schülerinnen und Schülern allgemein zugutekommen. Darüber hinaus können einzelne Schüler nach Prüfung der Bedürftigkeit gefördert werden.
Fördervoraussetzungen
Jegliche Förderung durch den Verein unterliegt dem Grundsatz der Subsidiarität. Erst wenn der Antragsteller alle anderen möglichen Finanzquellen ausgeschöpft hat bzw. von dort mit seinem Antrag abgewiesen wurde, stellt der Verein Fördermittel zur Verfügung.
Art und Höhe der Förderung
Förderung kann durch Geld- und/oder Sachmittel erfolgen. Die Gesamthöhe der Förderung ist abhängig von den finanziellen Mitteln des Vereins. In Fällen der Einzelförderung bedürftiger Schülerinnen und Schüler wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt.
Antrags- und Genehmigungsverfahren
- Anträge müssen grundsätzlich im Voraus über das untenstehende Formular an den Vorstand gestellt werden.
- Anträge sind mindestens vier Wochen vor dem Entstehen des Mittelbedarfs zu stellen. Eine Ausnahme bedarf der besonderen Begründung.
- Anträge auf Ausgleich bereits bestehender Forderungen werden zurückgewiesen.
- Antragsteller können Schulleitung, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte sein.
- Der Vorstand berät über rechtzeitig vorliegende Anträge in seiner nächsten Sitzung (in der Regel monatlich). Die Entscheidung wird dem Antragsteller umgehend schriftlich mitgeteilt.
- In dringenden Fällen kann eine Sitzung einberufen oder im mündlichen/schriftlichen Verfahren abgestimmt werden.
- Fördermittel werden ausschließlich unter der Maßgabe vergeben, dass ein Verwendungsnachweis in Schriftform vorgelegt wird.
- Der Vorstand prüft den Verwendungsnachweis und kann nicht benötigte Mittel zurückfordern.
- Über Förderanträge bis 2.500 € entscheidet der Vorstand, über höhere Beträge die Mitgliederversammlung.
